Description
Poolhaus 7x4m (Dachfläche ca. 27,3 m²) bestehend aus:
- Geräteraum 2,45×2,9m
- offenem überdachtem Sitzplatz 4,2×2,9m
- Poolliege gratis*
Optionale Zusatzleistungen (separat bestellbar):
- Glasschiebelemente
- Holzterrasse
- Outdoorküche
Preis ohne Zustellung, ohne Fundament, ohne Bodenarbeiten
*beim Kauf dieses Poolhauses bis 11.06.2023
Baubeschreibung
Zuschnitt und Montage eines Poolhauses aus Brettschichtholz (Sichtqualität) mit einem Pultdach 3° Dachneigung, mit Trapezblechpaneeldeckung, alleinstehend, inkl. Dachentwässerung.
Abmessungen:
- Poolhaus B: 6,90 m x T: 3,10 m (= Säulenaußenkanten)
- Dachfläche: B: 7,10m x T: 3,85m (Vordach Front 70cm)
- Lichte Durchgangshöhe ca. 2,14 m (vom fertigen Boden)
Fixe Geländehöhen, müssen erst genau ausgemessen bzw. nivelliert werden, bzw. die genaue Lage des geplanten Poolhauses muss erst festgelegt werden, Änderungen vorbehalten!
Grundkonstruktion:
Bestehend aus Fichte Brettschichtholz (=Leimholz) / KVH (Konstruktionsvollholz) -konstruktion:
Das Poolhaus lässt sich aufteilen in zwei Bereiche: Lounge bzw. Sitzbereich und Geräteabteil
- Lounge- bzw. Sitzbereich Innenmaße: B: 4,13m x T: 2,88m
- Geräteabteil Innenmaße: B: 2,45m x T: 2,88m
Die Dachkonstruktion bildet ein Pultdach – Neigung 3°, freistehend/nicht mit Haus verbunden.
Die Tragkonstruktion im Firstbereich wird getragen von einer Pfette, welche von Säulen unterstellt wird. Die Befestigung der Säulen in die Fundamente erfolgt durch einbohren und einkleben in die bauseits neu zu errichtenden Punktfundamente.
Die Tragkonstruktion Traufe (Holzriegelwand): Hier wird die Pfette von den Säulen der Holzriegel- Wandkonstruktion getragen.
Auf die beiden Auflager Firstpfette + Traufenpfette, werden dann die BSH Sparren in Fließrichtung montiert.
Um optisch die Überdachung hervorzuheben, wird um das Poolhaus ein Portalrahmen aus BSH gestrichen als Attikaabdeckung 3-seitig in gleicher Höhe verlaufend (Würfel) gezogen, bei welchem hinten seitlich jeweils eine Portalsäule zu Boden führt. Weiters wird an der Front links vor der tragenden Säule noch eine Ecksäule zu Boden geführt. Somit entsteht ein geschmackvoller Rahmen, der die Dachkonstruktion seitlich und von vorne verdeckt. Die Traufenseite (Dachrinnenseite) bleibt offen!
Der äußeren umlaufenden Portalrahmen des Poolhauses wird mit Fundermax Fassadenplatten verkleidet, jedoch nur an den Außenflächen.
INFO: Für die Montage benötigen wir Park- und Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle dafür muss bitte bauherrenseits gesorgt werden!
Holzschutzanstrich:
Inkludiert ist ein 2-maliger Holzschutzanstrich aller sichtbaren Holzteile mit Kulba Holzschutz.
Unbehandelt bleibt die KVH Unterkonstruktion und die Lärchenverschalung.
Dachaufbau
Dachdeckung Trapezblechpaneel
Auf die Dachsparren werden quer zu den Sparren 4/7er Dachlatten montiert, auf denen das Trapezblechpaneeldach befestigt wird.
Als Dachdeckung wird ein Trapezblechpaneel geschäumt verwendet, mit einer Kerndicke von 40mm und einer Gesamthöhe von 80mm.
Die Unterseite dieses Paneels ist grauweiß (RAL 9002) die Oberseite (RAL__________). Das Paneeldach wird mittels Dichtschrauben auf die darunterliegenden Latten verschraubt.
Inkl. aller notwendigen Verblechungen zur Dachrinne und zur 3-seitigen Attika mit Alublech.
Schneefänger sind nicht enthalten!
Spenglerarbeiten
Die Dachentwässerung des Poolhauses besteht aus 1 Dachrinne in Kastenform DN 33 inkl. 2 Vorköpfe, 9 Stück Rinnenhaken, 1 Stück Rinnenkessel, 3 Stück Rohrbögen und einem Ablaufrohr DN 100 in Alu.
Dies wird montiert bis zur Oberkante fertigem Gelände. Bitte für etwaige Anschlussmöglichkeiten bauherrenseits rechtzeitig vorsorgen!
Hinweise
Fundamente/Untergrund
Betonsockel und Punktfundamente sowie Anschlüsse für müssen bauherrenseits hergestellt werden – lt Plan Fa. Acapo Holzbau – hier können wir keine Haftung für eventuelle Setzungen übernehmen! Detailplan folgt nach Auftragserteilung!
Der Abstand zwischen Holzsäulenunterkante und Punktfundament soll max. 25 cm betragen. Der Abstand zwischen Holzsäule und fertigen Boden (Pflasterung/Steinbelag/Holzbelag) beträgt ca. 5-7cm.
Montage
Für die Montage benötigen wir Park- und Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle dafür muss bitte bauherrenseits gesorgt werden! Fixe Geländehöhen, müssen erst genau ausgemessen bzw. nivelliert werden, bzw. die genaue Lage des geplanten Poolhauses muss erst festgelegt werden, Änderungen vorbehalten!
Stromanschluss
Wenn bauherrenseits gewünscht können wir Bohrungen / Fräsungen für verdeckte Verkabelung der Elektroinstallation für Beleuchtung usw. vornehmen, diese müssen bei Vertragsabschluss bekannt geben werden. => Dies ist im Gesamtpreis nicht mit inkludiert und wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet!!!
Um Ihren neuen Erholungsraum zu perfektionieren, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass folgende Details (Möglichkeiten) für Sie noch überlegenswert wären: Montage + Installation eines Infrarotheizstrahlers, Montage eines Ventilators, integrieren einer Musikanlage, Stromanschlüsse + Montage von Beleuchtungsmittel (Anzahl + Lage)
Baustrom während der Arbeiten vor Ort ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen!
Bewilligungen
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen behördlichen Bewilligungen erteilt wurden. Im Falle von Planungsänderungen sind diese der zuständigen Behörde vorzulegen. Werden vom Auftraggeber nicht alle Bewilligungen eingeholt, schließen wir jegliche Haftung aus und sind schad- und klaglos zu halten.
Die Erstellung von Unterlagen für eine behördliche Bewilligung ist im Preis nicht inkludiert, kann aber gegen Aufpreis von uns erstellt werden.
ACHTUNG! Dieses Bauvorhaben ist bei der Behörde meldepflichtig / bewilligungspflichtig!
Lieferung
Nicht inkludiert ist die Lieferung des Poolhauses (wird je nach Entfernung zu unserem Betrieb berechnet!)
Zufahrt, Ablademöglichkeit und Parkmöglichkeit vor der Montagestelle, für den Zeitraum der Montage muss bauherrenseits gewährleistet sein! Für Schäden am Untergrund wird unsererseits keine Haftung übernommen. Nicht im Auftrag inkludiert sind Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Montagezeit.
Holz - Info
Brettschichtholz und Bauholz ist und bleibt ein gewachsenes Naturprodukt – jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, Charakter und Lebendigkeit. Die natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb der Holzart gehören zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und somit zulässig. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Durch extreme Witterungseinflüsse, zB nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden die keinen Einfluß auf die Festigkeit und Belastbarkeit des Holzes haben. Auch vereinzelt auftretende Wurmlöcher beeinträchtigen nicht die Festigkeit des Holzes (diese werden durch Insekten verursacht, die nur im lebenden Baum aktiv sind). Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und können daher keinen Reklamationsgrund darstellen.
Die Oberfläche des Leimholzes ist nach wie vor Holz und keine geschliffene 100%ig glatte Oberfläche möglich. Von Auskitten der Astlöcher würden wir abraten, da dieser Kitt wie eine Blombe funktioniert, die nach einiger Zeit erkennbar wird bzw. auch ausfallen kann.
Weiters ist zu berücksichtigen, dass die Fichte-Leimholzträger auch einen Harzanteil enthalten können, der auch austreten kann. Dies passiert meist im Sommer, die Stellen sind nicht vorhersehbar. Hier müsste man ev. darunter stehende Möbel schützen oder abdecken… Dieser Prozess sollte nach einem Sommer ca. beendet sein.
Die Konstruktion ist großen Temperaturunterschieden sowie Feuchtigkeitsunterschieden ausgesetzt und ist somit Wartungsaufwändiger, d.h. wir empfehlen die Oberfläche jährlich auf die Oberflächenbeschaffenheit zu überprüfen und gegebenenfalls den Holzschutzanstrich zu wiederholen. Auch eine Rissbildung kann auftreten – dies ist kein Reklamationsgrund!
Lärchenholz: unbehandeltes Lärchenholz wird durch die Witterungseinflüsse ergrauen, dies ist ein natürlicher Prozess und ebenso kein Reklamationsgrund. Es kann durchaus vorkommen, daß die Vergrauung unregelmäßig stattfindet, da es zT Vordach gibt und auch nicht, weiters wird die Vergrauung je nach Himmelsrichtung auch unterschiedlich stark ausgeprägt sein.
Harz: Durch die erhöhten Temperaturen in den Sommermonaten kann es bei Fichten- und Lärchenholz zu Harzaustritten kommen, da es sich verflüssigt. Bei überkopfmontierten Trägern müssen gegebenenfalls Möbel, Markisen, Sonnensegel und Böden bauherrenseits davor geschützt werden. Ein Ausbrennen bzw. Ausfräsen dieser Harzgallen ist unsererseits nicht inkludiert.